Stand: Januar 2026
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der HyPneu VerwaltungsGmbH, Zwickauer Straße 137a, 09116 Chemnitz (nachfolgend „Auftragnehmer“), und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Buchführung nach § 6 Nr. 3 und 4 StBerG (ohne steuerliche und rechtsberatende Tätigkeiten), Controlling, Prozess- und Unternehmensberatung, IT-Infrastruktur, Datenschutzmanagement, Qualitäts- und Prozessmanagement, Supply-Chain-Dienstleistungen sowie organisatorische Unternehmensunterstützung.
1.2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.3. Nebenabreden, mündliche Zusagen oder Änderungen des Vertragsinhalts bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2.1. Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Dienstleistungen auf Grundlage des jeweils geschlossenen Dienstleistungsvertrags, Projektvertrags oder Angebots.
2.2. Änderungen des Leistungsumfangs sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich durch den Auftragnehmer bestätigt wurden. Eine Anpassung von Preisen, Fristen und Projektplänen bleibt vorbehalten.
2.3. Der Auftragnehmer erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des StBerG oder der BRAO.
3.1. Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Daten vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung.
3.2. Verzögerungen aufgrund unvollständiger oder verspäteter Mitwirkungspflichten gehen nicht zulasten des Auftragnehmers und berechtigen diesen zur Anpassung vereinbarter Fristen und Vergütungen.
3.3. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Datensicherung seiner Systeme, sofern schriftlich nicht anders vereinbart.
4.1. Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag, Angebot oder der aktuellen Preisliste des Auftragnehmers.
4.2. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.3. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu berechnen.
4.4. Eine Aufrechnung ist nur zulässig mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
5.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Preise anzupassen, wenn sich die Kosten für Personal, Softwarelizenzen, Energie, Versicherungen oder sonstige betriebliche Grundlagen erhöhen.
5.2. Preisänderungen werden dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.
6.1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6.3. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, sofern gesetzlich zulässig.
6.4. Die Haftungshöchstgrenze beträgt – soweit zulässig – 300.000 EUR pro Schadensfall für Sach- und Vermögensschäden.
6.5. Eine Haftung für Tätigkeiten oder Entscheidungen, die der Auftraggeber auf Grundlage gelieferter Daten, Auswertungen oder Empfehlungen selbst trifft, wird ausgeschlossen.
7.1. Beide Parteien verpflichten sich zur strikten Verschwiegenheit über sämtliche vertraulichen Informationen.
7.2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO und BDSG. Der Auftragnehmer wird hierzu – falls erforderlich – einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) schließen.
8.1. Der Auftragnehmer haftet nicht für Funktionsstörungen, Systemausfälle oder Datenverluste, die durch vom Auftraggeber bereitgestellte Software, Hardware, Netzwerkumgebungen oder Drittsysteme verursacht werden.
8.2. Bei Leistungen im IT-Bereich wird kein bestimmter Erfolg geschuldet, es sei denn, dieser ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.
9.1. Bei Tätigkeiten im Bereich Logistik, Beschaffung oder operativer Supply-Chain-Prozesse haftet der Auftragnehmer nur für die ordnungsgemäße Erbringung seiner Dienstleistungen, jedoch nicht für Lieferverzögerungen oder Qualitätsthemen von Drittlieferanten.
9.2. Kosten für Transport, Verpackung, Versicherung oder Zölle werden – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – gesondert berechnet.
10.1. Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
10.2. Laufende Dauerschuldverhältnisse können mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.
10.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11.1. Analysen, Berichte, Prozessdokumentationen, IT-Lösungen, Konzepte, Softwarekomponenten oder andere Arbeitsergebnisse bleiben – sofern vertraglich nicht übertragen – Eigentum des Auftragnehmers.
11.2. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht.
12.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
12.2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist – soweit gesetzlich zulässig – Chemnitz.
12.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.